Kleve, Deutschland und die Welt

Kann Spuren von AfD und selbsternannten Demokraten enthalten

Leserbrief an die Wochenzeitung Junge Freiheit  –  ein Gastbeitrag von Herrn Adolf Frerk

(Hinweis der Radaktion: Der Bezugsartikel liegt nicht vor hier (klicken) wird über den zugrunde liegenden Vorfall ebenfalls berichtet)

 

Herrn                                                                                                     Geldern, 20. April 2026 Dieter Stein

Chefredakteur der Jungen Freiheit

Hohenzollerndamm 27 a

10713 Berlin

 

Zu: „staatlich geförderte Pornos an einer Schule“, JF Nr. 17/26 17. April 2026

Wichtig für alle Bürger und verdienstvoll für die JF ist es, dass sie den Pornoskandal an der Oberschule Schleife in Sachsen aufgreift und detailliert über ihn berichtet. Denn noch sind unsere Schulen keine Lehranstalten für Perversion oder Gärten der Lüste. In der BRD besteht allgemeine Schulpflicht. Da müssen die Eltern schulpflichtiger Kinder sicher sein, dass Ihre Sprösslinge in der Schule weder parteipolitisch manipuliert noch sexuell stimuliert werden, was in Schleife leider nachweislich geschah. Es ist aber Pflicht und Schuldigkeit der Lehrer und nicht zuletzt der Schulleiter, die ihnen anvertrauten Kinder zu schützen, nicht sie irgendwelchen dahergelaufenen Ideologen auszuliefern.

Daraus resultiert die Frage, wer diesen nonbinären Kreaturen überhaupt erst ihren Auftritt er-möglicht hat. Gab es etwa eine Empfehlung oder gar eine Anweisung der Schulbehörde? Wurden zuvor Eltern, Lehrer und Schüler hinreichend informiert und zu Rate gezogen? Die beiden abgerissenen Typen, wie sie das Foto der JF zeigt, hätte man nie auf eine Klasse von14- bis 1Sjährigen Kindern loslassen dürfen, und das auch noch ohne jede Aufsicht.

Wer nämlich als Unterrichtender vor eine Klasse tritt, besitzt die Amtsautorität und ist vonvornherein eine Person von Gewicht. Die Schüler nehmen die von solchen Kräften präsen-tierten Ideen zunächst einmal als gut und richtig auf, weshalb die Neuntklässler in Schleifesich auch den sonderbaren Anweisungen der beiden Nonbinären fügten. Als die Aktivistinnen dann die Kinder für hinreichend verunsichert hielten, kam der Unrat aus deren Rucksäcken zum Einsatz. Ohne die starke Position der AfD in Görlitz wäre jedoch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit der ganze Dreck unter den Teppich gekehrt worden. So aber wagten es Eltern und Schüler, sich zu beschweren, was zum Rausschmiß der beiden Macherinnen und zum Abbruch des Theaterprojekts der betroffenen Klasse führte. Freilich will es jetzt keiner gewesen sein und keiner kann dafür.

Offen bleibt die Frage nach Sinn und Zweck der pornographischen Aktion. Wir wissen vonVersuchen der Frühsexualisierung in Kindergärten mit dem Ziel, die Erziehung im Eltern-haus zu unterlaufen. Es ist auch bekannt, dass gewisse Politiker die Pädophilie nicht grundsätzlich ablehnen. So hatte ein Kollege in einem Leserbrief in der RP Düsseldorf Anstoß an einem Parteitagsbeschluß einer hoffnungsfarbenen Partei zur Straflosigkeit von Sex mit Jugendlichen genommen. Die so gekränkte Partei zog gleich vor ein Landgericht, Streitwert 30.000,- Euro. Der Leserbriefschreiber dagegen zog die Konrad-Adenauer-Stiftung zu Rate. Das Landgericht urteilte zu seinen Gunsten: Es handele sich um eine Tatsachenbehauptung. Geschadet hat es dieser Partei nicht, denn wir haben „die Zustände wie im alten Rom“ längst erreicht.

 

Geldern, 20. April 2026

A. Frerk

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