Ein Gastbeitrag von Herrn Adolf Frerk
Anfang Februar 2026 wurde in Budapest ein Lebewesen namens Maja T. zum großen Ärger deutscher Linker zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Die nonbinäre Maja T. war zusammen mit einer Bande von Gleichgesinnten im Jahr 2023 nach Budapest gereist, um dort Andersdenkende niederzuknüppeln. Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 hatten diese Linken an mindestens fünf Stellen der Stadt Passanten, die sie für Rechte hielten, mit Teleskopschlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen und mehrere Menschen schwer verletzt. Wenn dabei niemand zu Tode kam, war das ein eher glücklicher Zufall, denn die Angriffe wurden mit großer Brutalität ausgeführt. Das Gericht jedenfalls sah die Tatbestände der versuchten lebensbedrohlichen Körperverletzung sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an.
Nach § 224 des deutschen Strafgesetzbuchs liegt gefährliche Körperverletzung vor, denn die Täter setzten gesundheitsschädliche Stoffe und Waffen ein; sie überfielen ihre Opfer hinterlistig; sie verübten ihre Anschläge mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich. Das deutsche Strafrecht sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Richter Jozsef Sos (sprich Schorsch) in Budapest hat also auch nach deutschen Begriffen kein sehr hartes Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre verlangt.
Bemerkenswert aber ist die Tatsache, dass der ungarische Staat Leib und Leben seiner Bürger nachhaltig schützt und so ein Beispiel setzt. Der Autor dieser Zeilen kann aus eigener Erfahrung berichten, dass man sich in Budapest und anderen ungarischen Stätten auch abends ungefährdet bewegen kann. In Budapest riskiert man nicht, in der Straßenbahn “ein Messer in den Hals zu bekommen“, wie unlängst ein Teilnehmer einer Gesprächsrunde bei Lanz über Berlin verlauten ließ.
Maja T. wird auch nicht dadurch entschuldigt, dass die Angriffe der „Gang“ ja gegen „böse Rechte“ gerichtet waren. Diese Denkweise ist in unseren Medien weiterhin anzutreffen, sie ist jedoch – vorsichtig gesagt – äußerst bedenklich. Auch wenn unsere Linken die Ansichten von Rechten zu Staat und Gesellschaft nicht teilen, haben sie nicht das geringste Recht, gegen die vermeintlichen Feinde verbale oder gar physische Gewalt einzusetzen. Sie operieren immer mit dem Hinweis auf die Verbrechen des Dritten Reichs. Diese sind überhaupt nicht zu bestreiten, aber sie stehen weit hinter den Untaten ihrer Altvorderen Lenin und Stalin zurück, die im Namen des Sozialismus mehr als 27 Millionen Menschen umbrachten. Der Nationalsozialismus ist mausetot, aber der Sozialismus der Kerkermeister und Mauermörder leider nur scheintot.
Geldern, 6. Februar 2026
A. Frerk